Zumindest in der EU bin ich skeptisch ob ein Softwarelieferant dem Endverbraucher eine Nutzung auf einem virtuellen System durch die AGB untersagen kann. Schließlich miete ich mir hier ja nur einen PC, was ich darauf mache ist meine Sache. Das ist ja gerade der Vorteil bei GFN. Ich nutze dort nur Software die ich bereits erworben habe.