...und die Weisungen seines Dienstherrn zu befolgen. Man könnte meinen, daß das Jurastudium bei Herrn Runge schon so lange her ist, daß er die Hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums vergessen hat.
...und die Weisungen seines Dienstherrn zu befolgen. Man könnte meinen, daß das Jurastudium bei Herrn Runge schon so lange her ist, daß er die Hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums vergessen hat.