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  • unbekannter Benutzer

21 Beiträge seit 22.03.2002

wie umständlich gehts denn noch?

...einfach den strittigen betrag zurückbuchen und für die zukunft der
telekom die einzugsermächtigung entziehen.



#Wer A sagt, muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch
war.#
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