...einfach den strittigen betrag zurückbuchen und für die zukunft der
telekom die einzugsermächtigung entziehen.
#Wer A sagt, muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch
war.#
telekom die einzugsermächtigung entziehen.
#Wer A sagt, muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch
war.#