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  • Baneus

mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.2001

Der Händler wird sich freuen....

"Bevor Kunden eine kostenpflichtige Hersteller-Hotline anrufen,
sollten sie sich zudem an den Händler wenden, rät Jürgen Schröder von
der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Dieser sei
innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist die erste
Anlaufstelle -- hier habe der Kunde Anspruch auf kostenlose
Beratung."

Ah ja. Da geht einer hin, spielt sich zig Programme auf die Maschine,
von denen der Händler nichts weis, hat selbstverständlich nie
irgendwas an der Maschine gemacht. Und bei Anruf soll der Händler
dann aus dem Stand sagen können, was nun passiert ist. Inclusive der
Dummheiten des Kunden, die dieser nie zugeben wird. Laut der
Verbraucherberatung hat der Kunde ja Anspruch darauf, dann vom
Händler beraten zu werden.

Herr Schröder's Rechtsempfinden in allen Ehren, aber das ist Unsinn.
Man kann einen Händler kaum dazu verpflichten, zu mehr zu beraten als
er dem Kunden verkauft hat. Eigeninstallationen von Hard- und
Software bis hin zu unsinnigen Tuningversuchen und Basteleien an der
Registry kann der Händler nicht wissen und entsprechend auch nicht
beraten. Er kann nur eine Reparatur anbieten, die in der Regel nicht
kostenfrei sein wird, wenn kein Mangel des Grundsystems sondern ein
Userfehler oder ein falsch durchgeführter Eingriff durch den User
vorliegt.

Die Empfehlung des "Computerfachmanns aus dem Bekanntenkreis" treibt
mir den Schweiss auf die Stirn. Nach etlichen Jahren im PC-Service
kann ich aus eigener Erfahrung sagen, daß diese Fachleute aus dem
Bekanntenkreis mir sehr viel Arbeit beschehrt haben. Zu dem
ursprünglichen Fehler kommen dann noch weitere dazu, die der
vermeintliche Fachmann hinzugestrickt hat. Diese Aussage lässt an der
Kompetenz zweifeln. Nicht nur der des "Fachmannes von Nebenan",
sondern auch an der Kompetenz des Warentesters.

Bane

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