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  • Bloatware

mehr als 1000 Beiträge seit 18.01.2010

Kein Pyrrhussieg, sondern ein rundum gelungenes Urteil

Zitat:
> Im Fall von Apples Appstore etwa scheitert der Weiterverkauf der Software schon an der fehlenden Möglichkeit, installierte Apps überhaupt an ein anderes Gerät weitergeben zu können. Das heutige Urteil verpflichtet die Softwarehersteller auch nicht, das  ...

Auch ich würde mir wünschen, man könnte Apps oder auch PC-Spiele
(Steam) online weitergeben. Aber dass das Gericht hier nicht mit
einer Verpflichtung agiert, kann man doch eigentlich nur begrüßen.
Derartige Verpflichtungen haben in der freien Marktwirtschaft nichts
zu suchen (auch wenn es in Deutschland überdurchschnittlich viele
Befürworter für solche Praktiken gibt).

Das tolle ist doch: Irgendwann kommt ein StartUp und das tut genau
das, was alle großen Anbieter bisher nicht taten, und hat
wahnsinnigen Erfolg damit. Das StartUp ist glücklich, die Nutzer sind
es, und die großen Anbieter können über kurz oder lang nicht anders,
als sich anzupassen. Das funktioniert ganz ohne übertriebene
Regelung.

In diesem Sinne: Ein rundum gelungenes Urteil.

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