Gegen selbständige Taxiunternehmer ist ja nichts einzuwenden, es muss ja nicht jeder in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen. Sie dürfen auch einer Taxizentrale angeschlossen sein.
Diese Taxiunternehmer müssen aber die gesetzlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Personenbeförderung erfüllen. Dazu gehört auch eine Gewerbeanmeldung und eine Steuernummer. In den meisten Ländern Europas gibt es zudem eine Tarifordnung für die Ermittlung des Fahrpreises.
Uber wollte genau diese Bestimmungen umgehen. Dem hat das Gericht aus gutem Grund einen Strich durch die Rechnung gemacht.