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  • Blacknet

125 Beiträge seit 02.08.2000

Verhältnismäßigkeit

Was ich im Rahmen der ganzen Diskussion vermisse ist die Frage und Bewertung der Verhältnismäßigkeit.

Wenn solch eine "personenbezogene" IP-Adresse benutzt wird um Abmahnung wegen illegalem Musikstreaming zu nutzen werden wohl 90% der deutschen Bevölkerung aufschreien (ich auch).

Wenn jedoch ein Terroranschlag mit 50 Toten dadurch nicht verhindert wurde, weil die IP-Adressen nicht mitgespeichert wurde werden ebenfalls ein Großteil der Bevölkerung aufschreien.

Wie man so schön sagt "Extreme sind immer falsch" in dem Sinne lässt mich das Urteil mit Fragen zurück. Wie seht Ihr das?

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