Österreich hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt.
Wenn aber die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich gegen die EMRK
verstößt, dann bekäme die österreichische Bundesregierung ein
Problem, da die EMRK hier authentisch als Verfassungsgesetz gültig
ist.
Wenn aber die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich gegen die EMRK
verstößt, dann bekäme die österreichische Bundesregierung ein
Problem, da die EMRK hier authentisch als Verfassungsgesetz gültig
ist.