Ansicht umschalten
Avatar von yzx
  • yzx

mehr als 1000 Beiträge seit 11.02.2000

Wenn man wollte ...

... dann könnte man ganz sicher das EPÜ (Europäische Patent Übereinkommen; ein Vertrag) dergestalt ändern bzw. erweitern, dass man entweder das Arbeitsrecht des Landes, in dem die Beschäftigten arbeiten oder das Arbeitsrechts des Landes, in dem das EPA sitzt, für anwendbar erklärt.

Offenbar war und ist das aber nicht gewollt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten