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  • Z

mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2000

Ist ja auch nur in mehreren Staaten verfassungswidrig und bricht EU-Recht...

... aber ansonsten gibt es natürlich keinerlei Probleme mit der Idee
des Investorenschutzes. 

Aus rechtswissenschaftlicher Sicht wäre da nur noch das
"unbedeutende" Problem, dass ein Unternehmen oder Investor wegen
fehlender demokratischer Legitimation gar nicht in den Rang eines
Staates gehoben werden kann, womit im Prinzip jeder Ansatz in dieser
Richtung aus dem Stand umfällt - aber was kümmert
Europaparlamentarier schon die Tatsache, dass man nicht um gerade
Kurven biegen oder schweigend ins Gespräch vertieft sein kann. 

Schließlich bestehen solche ulkigen aber rechtswidrigen Regelungen ja
auch in den einzelnen Mitgliedstaaten.

MFG/Z

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