Noch ein Problem fiel mir eben auf: Deanonymisierte Internetnutzer werden nicht ĂĽber
den Grundrechtseingriff in ihr Fernmeldegeheimnis informiert. Ihnen bleibt so eine juristische
ĂśberprĂĽfung der Gerichtsentscheidung verwehrt.
Diejenigen, die die Informationen eingeklagt haben, können sie dann für rechtswidrige Attacken aller Art nutzen, ohne dass der Betroffene davon etwas ahnt und wissen im Fall
irgendwelcher Vorfälle nicht, wer dahintersteckt.
Das sind traumhafte Verhältnisse für Cyber-Stalker aller Art.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.01.2018 03:04).