Artikel 1 des Grundgesetzes fĂĽr die Bundesrepublik Deutschland:
(1) Die WĂĽrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schĂĽtzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Und damit ist eigentlich klar, dass Menschen im Internet nicht "zum Abschuss freigegeben" werden können indem man erlaubt nach beliebigen gegen sie zu hetzen, sie zu beschimpfen, zu verleumden, zu beleidigen usw..
Welche Regeln Facebook da aufgestellt hat und was Marc Zuckerberg davon hält, ist da ganz einfach nicht von Belang.
Eigentlich recht einfach.