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  • keine_macht_den bremsern

mehr als 1000 BeitrÀge seit 07.10.2018

Artikel 1 des Grundgesetzes sticht Facebook

Artikel 1 des Grundgesetzes fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland:

(1) Die WĂŒrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schĂŒtzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Und damit ist eigentlich klar, dass Menschen im Internet nicht "zum Abschuss freigegeben" werden können indem man erlaubt nach beliebigen gegen sie zu hetzen, sie zu beschimpfen, zu verleumden, zu beleidigen usw..

Welche Regeln Facebook da aufgestellt hat und was Marc Zuckerberg davon hÀlt, ist da ganz einfach nicht von Belang.

Eigentlich recht einfach.

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