Ansicht umschalten
Avatar von thedani
  • thedani

54 Beiträge seit 27.09.2009

Rechtliche Grundlage?

Mich würde nach all der Aufregung wirklich mal interessieren, nach
welchem Paragraphen/Gesetzestext ich mich als Webseitenbetreiber
überhaupt strafbar machen soll, wenn ich den "Gefällt mir"-Button auf
herkömmliche Weise in meine Seite integriere...?

Sicherlich ist die von Heise vorgeschlagene Lösung lobenswert um der
Sammelwut von Facebook&Co. etwas Einhalt zu gebieten, aber wo ist die
von den Datenschützern behauptete rechtliche Grundlage? Gibt's die
überhaupt? Müsste dann nicht jede Einbindung von Grafiken, Scripten
oder anderen Ressourcen aus externen Quellen ohne Zustimmung des
Nutzers strikt untersagt werden? Ein Benutzer-Tracking lässt sich
m.E. nicht nur über Facebook-Profile realisieren und auch das
Zählpixel ist keine Erfindung des Web 2.0!

§7 MDStV, bzw. §8 TMG oder auch §9 TDG enthalten allesamt den
gleichen Text, welcher die Webseitenbetreiber grundsätzlich aus der
Verantwortung nimmt. Warum sollte das für den "Gefällt mir"-Button
anders sein? Mal ganz abgesehen davon, dass jeder Facebook-Nutzer
sämtliche Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen dieses
Dienstes vollständig akzeptiert hat, was an dieser Stelle auch nicht
unter den Tisch fallen sollte...

Ich bin leider kein Jurist, aber es würde mich wirklich
interessieren. Also vielleicht tummeln sich hier ja ein paar
Juristen, die da etwas Licht ins Dunkel bringen können...

Alsdenn,
Daniel
Bewerten
- +
Ansicht umschalten