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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2001

Muß man eigentlich vor Gericht erscheinen,

wenn man in einem Drittweltland wie den USA verklagt wird?

Aber mittlerweile bekommt man ja in Deutschland auch schon
Vorladungen chinesischer Provinzgerichte von deutschen Rechtspflegern
zugestellt. Merken deutsche Beamtenärsche eigentlich noch was?

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