Ich verstehe das Urteil nicht so ganz. Auch vorher konnten doch schon
Filesharer abgemahnt werden, selbst wenn sie nicht gewerblich
handelten. Was ist nun anders?
Im übrigen finde ich die Regelung ganz ok. Urheberrechtsverletzung
ist auf dem gleichen moralischen Level wie Steuerhinterziehung und
gehört entsprechend verfolgt.
Filesharer abgemahnt werden, selbst wenn sie nicht gewerblich
handelten. Was ist nun anders?
Im übrigen finde ich die Regelung ganz ok. Urheberrechtsverletzung
ist auf dem gleichen moralischen Level wie Steuerhinterziehung und
gehört entsprechend verfolgt.