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  • Passiv Sync

mehr als 1000 Beiträge seit 17.08.2009

Ein Urteil mit Sachverstand.

Nicht der Anschlussinhaber ist pauschal für die Vergehen
verantwortlich, sondern immer noch der Täter. Und wenn dieser nicht
ohne weiteres zu identifizieren ist, dann ist dies nicht die Schuld
des Anschlussinhabers.


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