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  • Zarzal

mehr als 1000 Beiträge seit 08.06.2000

Klang alles wunderbar

bis zum letzten Satz:
> Das Ausdrucken und Abheften von elektronischen Rechnungen ist hingegen nicht zulässig

WAS SOLL DIESER SCHWACHSINN?

Genau so handhabe ich es seit Jahren mit Rechnungen der
Telekommunikation etc und es hat sich noch nie einer beschwert.

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