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  • megageek

281 Beiträge seit 02.10.2000

Softwareverkauf gehört als Wucher illegalisiert!

Softwareverkauf als Geschäftsmodell sollte meines Erachtens als
Wucher verboten werden. Wie kann man denn für das millionenfache
Brennen von CD-Rohlingen und das Verkaufen ebendieser in einer
buntbedruckten Pappschachtel Tausend Euro und mehr verlangen? Wo der
Wert des Gutes ganz offensichtlich im Pfennigbereich liegt. 

Bei solchen Pressemeldungen müsste doch jedem klar sein, dass hier
etwas faul ist. Erinnert mich etwas daran, wie den Indianern
Glasperlen gegen Gold verkauft wurden.

Ich sage nicht, dass Software-Entwicklung nicht etwas kostet und
bezahlt werden muss. Aber der millionenfache überteurte Verkauf von
CD-Rohlingen in Pappschachteln gehört meines Erachtens unter
Verbraucherschutzaspekten und als Wucher gesetzlich verboten.
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