Wenn die Raubkopierer wiederholt gesperrt werden, sollte man noch die
Möglichkeit vorsehen, sie zu blenden bzw. ihnen das Gehör zu nehmen,
evtl mit künstlichem Tinitus, kenne mich mit den Möglichkeiten nicht
so genau aus. Strafe, jedenfalls, muss sein.
Den EMailzugang könnte man dann wieder gestatten, schließlich läuft
heute z. B. beim Otto-Versand viel Kundeninformation über EMail. Mit
dem EMail-Verbot würde man auch unbeteiligte Dritte treffen.
Möglichkeit vorsehen, sie zu blenden bzw. ihnen das Gehör zu nehmen,
evtl mit künstlichem Tinitus, kenne mich mit den Möglichkeiten nicht
so genau aus. Strafe, jedenfalls, muss sein.
Den EMailzugang könnte man dann wieder gestatten, schließlich läuft
heute z. B. beim Otto-Versand viel Kundeninformation über EMail. Mit
dem EMail-Verbot würde man auch unbeteiligte Dritte treffen.