Eines vorweg: Ich bin dafür, dass das "Sharen" von urheberrechtlich
geschützen Inhalten ohne Einverständnis der Rechteinhaber verfolgt
und bestraft wird.
Aber dabei haben sich auch die Rechteinhaber an geltendes Recht zu
halten (und die Schadenersatzforderungen sind teilweise auch jenseits
jeder Realität).
Wenn die sich nun hinüber wegsetzen, dann kann nur eines gelten:
HART, ABER GERECHT! So haben sie es selber gefordert, bis zu 5 Jahre
Haft. Zu den bösen ********* in den Knast (will uns deren Werbung
suggerieren). Also: Keine Gande, sie wollen es ja für die, die sie
anklagen, auch nicht!
geschützen Inhalten ohne Einverständnis der Rechteinhaber verfolgt
und bestraft wird.
Aber dabei haben sich auch die Rechteinhaber an geltendes Recht zu
halten (und die Schadenersatzforderungen sind teilweise auch jenseits
jeder Realität).
Wenn die sich nun hinüber wegsetzen, dann kann nur eines gelten:
HART, ABER GERECHT! So haben sie es selber gefordert, bis zu 5 Jahre
Haft. Zu den bösen ********* in den Knast (will uns deren Werbung
suggerieren). Also: Keine Gande, sie wollen es ja für die, die sie
anklagen, auch nicht!