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  • B.Eckstein

mehr als 1000 Beiträge seit 05.03.2000

... will die Kunden nicht beobachten

Kann ja sein, dass sie dies nicht wollen, aber sie tun es.

Und nur das zählt. Auch ungewollte Tätigkeiten können
strafbar sein, sofern sie grob fahrlässig sind.


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