Es ist doch ganz einfach. Der Künstler hat sein eigenes Werk auf
YouTube veröffentlicht. Offenbar zurecht, sonst hätte erst es nicht
gemacht.
Anderen steht selbstverstaendlich der Rechtsweg offen.
Was aber gar nicht geht ist die staendige Gema Zensur aufgrund eines
unbewiesenen Verdachts.
Uebrigens, YouTube muss gar nix erwerben. Hoechstens der Künstler.
Aber die Rechte an seinem Song gehören ihm sowieso. Davon können wir
bis zum Beweis des Gegenteils ausgehen.
YouTube veröffentlicht. Offenbar zurecht, sonst hätte erst es nicht
gemacht.
Anderen steht selbstverstaendlich der Rechtsweg offen.
Was aber gar nicht geht ist die staendige Gema Zensur aufgrund eines
unbewiesenen Verdachts.
Uebrigens, YouTube muss gar nix erwerben. Hoechstens der Künstler.
Aber die Rechte an seinem Song gehören ihm sowieso. Davon können wir
bis zum Beweis des Gegenteils ausgehen.