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  • pat_c

mehr als 1000 Beiträge seit 08.09.2006

Auszug aus dem Steuergesetzbuch

§1024 Die MS Deutschland GmbH erhält das uneingschränkte Recht, auf
dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Inverkehrbringen von
PCs zu besteuern. 

§1024 a) Die Steuer, die pro Gerät abgeführt werden muss, ist mit
jeder Weitergabe, Veränderung der zugeordneten Hardware, erneut
fällig. 

§1024 b) Die Steuer wird in From von Lizenzen abgerechnet.

§1024 c) Die MS Deutschland GmbH erhält das uneingschränkte Recht,
auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das abführen der Steuer
selbständig zu kontrollieren. Die MS Steuerprüfungsbehörde trägt den
Namen BSA, und ist befugt auf bloße, ihre gemeldete Verstöße hin,
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen zu veranlassen.

§1024 d) Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet
mit den Institutionen der MS Deutschland GmbH zu kooperieren, und
diesen, nach Aufforderung entsprechende Unterlagen herauszugeben,
sowie Unterlassungserklärungen und Selbstanzeigen abzugeben.
Zuwiderhandlungen werden mit finanziellem bzw. geschäftlichem Ruin
geahndet.

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