Mit der Einwilligung zur elektronischen Gesundheitskarte
wird der Patient rechtlos und verliert sein Recht
auf "informationelle Selbstbestimmung".
Es ist geradezu eine Pflicht des Staatsbürgers, dieses
zu verweigern.
wird der Patient rechtlos und verliert sein Recht
auf "informationelle Selbstbestimmung".
Es ist geradezu eine Pflicht des Staatsbürgers, dieses
zu verweigern.