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62 Beiträge seit 17.02.2004

(Artikel 5, Grundgesetz)

(Artikel 5, Grundgesetz)"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in
Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemeinen zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
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