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Avatar von _AI_
  • _AI_

mehr als 1000 Beiträge seit 29.07.2009

Gilt das nun auch für Privatpersonen

Kann ich mein WLAN zu Hause endlich für jedermann öffnen, ohne dass
ich befürchten muss bzgl. Störerhaftung belangt zu werden oder muss
ich da pro Forma erst eine Gaststätte aufmachen? Wenn es eine
Unterschiedlichbehandlung gibt - warum?
Und bei denen, für die dieses Urteil als Präzendenzfall nutzbar ist:
Schützt das nun effektiv davor, dass die Polizei mal eben die gesamte
Technik weg trägt und über Monate bei sich bunkert?
So sehr ich dieses Urteil als richtige Entscheidung begrüße, so wenig
scheint es mir momentan ein Anlass zu sein, das WLAN auf zu machen.
Leider! Weiß da jemand mehr und kann mich beruhigen?

_Autonomer Informatiker_

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