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Avatar von Chewbacca IV
  • Chewbacca IV

mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2005

Herrlich! ;-) möglicherweise ein Präzedenzurteil?

Ist natürlich auch die Frage, inwieweit Anbieter freier Hotspots, im
Falle einer Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung der großen
Provider, dieser ebenfalls nachzukommen hätten, und damit den selben
gesetzlichen Vorschriften unterliegen würden, wie die großen Provider
(z.B. die Telekom, Arcor, KabelBW etc.), oder ob dies grundsätzlich
eh immer getrennt zu bewerten ist? In letzterem Falle wäre es dann
natürlich auch kein Präzedenzurteil für die großen Provider, da dies
so natürlich nur die Anbieter freier Hotspots beträfe, wodurch die
großen Provider außen vor wären?

Mfg.

Chewie

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