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  • grosses_s

mehr als 1000 Beiträge seit 19.01.2004

Glaskugelsoftware

Was mir bei diesen Diskussionen immer wieder Angst macht, ist die
Tatsache, dass praktisch auf einen blauen Dunst hin ein Verfahren
eingeleitet werden kann, in dem die Schuld des Beschuldigten bereits
fest steht, weil die Glaskugelsoftware quasi per Dekret unfehlbar ist
und deren Funktionen einfach gar nicht angezweifelt werden dürfen,
weil irgendwann irgendwo irgendwer ein "Experte" mal ein Testat davon
erstellt hat und selbstverständlich die Bediener ebenfalls unfehlbar
sind. 

Ich könnte mit diesem ganzen Apparat gut Leben, wenn irgendwie die
Chance bestehen würde, seine Unschuld zu beweisen, obwohl allein das
schon pervers ist. Aber was nützts wenn die Abmahnung auf Basis von:

1. Zeitsynchronfehler beim Provider und/oder Ermittler und/oder
DSLAM/DOCSIS-Kopf
2. Fehler in der Ermittlungssoftware
3. Zahlendreher in der Übermittlung (immerhin frickeln auch Menschen
mit dran rum)
4. Schlicht und ergreifend falsche IP geloggt, weil irgendein Idiot
einen nicht funktionierenden, gepatchten P2P-Client benutzt, dies
aber nicht merkt und sich für besonders klug hält, weil er seine
korrekte IP nicht übermittelt
5. Logfehler beim Provider
6. Falscheintragungen von Mitarbeitern, die unter Erfolgszwang stehen
(Vergleiche, das Hemd ist mir näher als die Hose)

usw. usw. usw. gebaut wird.

Viele Grüße
S


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