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  • phoenix123

719 Beiträge seit 25.02.2002

letzte möglichkeit: "subscribe@irgendwas.de"

das könnte doch noch gehen.

"wenn sie sich in unseren newsletter eintragen wollen, senden sie
eine leere mail mit dem betreff 'subscribe' an
'subscribe@meinhost.de'."

ist zwar umständlich, aber mit einem "mailto:*@*?subject:subscribe"
sollte es doch noch erträglich sein oder?

problem der richter ist a) zuwenig grips, und b) die möglichkeit, daß
sich schnell mal dreihundert firmen gründen und ihren spam, getarnt
als aktivierung, einfach an alle verschicken. insofern mußten sie
alle unverlangten mails als spam kategorisieren.

daß das am ende bedeutet, das ALLE mails unverlangt sind, solange
nicht eine telefon/realworld-kommunikation vorausgegangen sind,
verstehen die nicht. stellt euch vor, ihr antwortet mit per mail auf
diesen beitrag... wäre unverlangt, ohne frage. anderes beispiel
visitenkarte mit email-adresse auf einer messe: schreibt man die an
und bietet irgendwas an, ist es dann unerwünschte werbemail oder
gewünschte vertransangebote?

das läuft auf ein sinnloses rechtssystem hinaus, wo alles und jeder
permanent vor gericht landen kann. webseitenbetreiber stehen jetzt
schon mit einem bein in u-haft, jeder e-mailer könnte das auch bald
sein.

problem ist, man kann unverlangte aber sinnvolle mails nicht
eindeutig von unverlangtem spam abgrenzen. aber als richter sollte
man doch ein bißchen cleverer sein. und als verteidiger umso mehr...
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