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Avatar von Wasnu
  • Wasnu

mehr als 1000 Beiträge seit 02.08.2013

Lese ich das richtig?

Immerhin ist folgendes auch nicht ohne (hoffentlich):

Die Haftung und Verantwortung liege daher nicht beim Betreiber, sondern beim Bundesinnenministerium.

Also wenn die da mal nicht per Gerichtsbeschluss einen Klageweg freigemacht haben.

Die Verfassungsgerichte haben schon des öfteren den jeweiligen Regierungen eine Backpfeife / schallende Ohrfeige mitgegeben.

Könnte dies so eine sein?

Demnach ist das Vorgehen aufgrund bestehender Gesetze zwar formal nicht zu beanstanden, aber durch die Blume wird hier die Haftung bei missbräuchlicher Handhabe klar definiert.

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