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Avatar von Homo erectus
  • Homo erectus

mehr als 1000 Beiträge seit 20.04.2001

medikamente und verderbliche waren

mir scheint das gericht hat das mit den verderblichen waren nicht kapiert.
diese können vom widerruf ausgeschlossen werden, weil sie danach unverküflich sein können und nicht etwa weil die verderblichkeit an sich mit dem widerrufsrecht kollidieren würde.
medikamente sind per gesetz unverkäuflich nachdem sie die apotheke verlassen haben.

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