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Avatar von ichwersonst
  • ichwersonst

mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2002

Klingt eigentlich ganz gut ...

... aber "Nun erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde auch
gezahlt hat. " wird noch für wirklich böses Blut sorgen - da darf man
dem säumigen Zahler zukünftig nicht nur hinterherlaufen, er kann auch
jederzeit sagen "Och nö, ich hab noch nicht gezahlt, es gibt gar
keinen Vertrag" :(
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