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  • brennerle

mehr als 1000 Beiträge seit 03.09.2008

@heise Warum "herunterladen von..." statt "Urheberrechtsverletzungen"?

Warum muss eine Fachzeitschrift den Begriff "Abmahngebühren bei
Urheberrechtsverletzungen" durch ein "Herunterladen" umschreiben?

Urheberrechtsverletzungen können durch Up- oder Download begangen
werden. Lt. eurem Artikel würde sich das Gesetz und auf Herunterladen
beziehen.

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