Ich bin kein Volljurist, aber wenn ich mich nicht irre, widersprach es doch dem weltweiten Markenrecht eine Marke auf Namen anzumelden, die "Allgemeingut" sind, wie etwa "Banane", "Baum", oder "Tür".
Die Bezeichnung "Alphabet" zähle ich eindeutig dazu...
Aber wie gesagt bin ich kein Jurist...