BlankFX schrieb am 03.10.2015 12:54:
Ich bin kein Volljurist, aber wenn ich mich nicht irre, widersprach es doch dem weltweiten Markenrecht eine Marke auf Namen anzumelden, die "Allgemeingut" sind, wie etwa "Banane", "Baum", oder "TĂĽr".
Die Bezeichnung "Alphabet" zähle ich eindeutig dazu...Aber wie gesagt bin ich kein Jurist...
Als generelle Marke geht das nicht, nein.
Aber als "Unternehmensmarke im Bereich IT" vermutlich schon.