BlankFX schrieb am 03.10.2015 12:54:
Ich bin kein Volljurist, aber wenn ich mich nicht irre, widersprach es doch dem weltweiten Markenrecht eine Marke auf Namen anzumelden, die "Allgemeingut" sind, wie etwa "Banane", "Baum", oder "Tür".
Die Bezeichnung "Alphabet" zähle ich eindeutig dazu...Aber wie gesagt bin ich kein Jurist...
Das ist unproblematisch, solange die Marke sich nicht auf die ursprünglichen Kategorien bezieht. Microsoft kann unter der Marke Windows keine Fenster verkaufen, Apple nicht in den Obstmarkt einsteigen, und Alphabet Inc. hat eben nichts mit Buchstaben zu tun.