BlankFX schrieb am 03.10.2015 12:54:
Ich bin kein Volljurist, aber wenn ich mich nicht irre, widersprach es doch dem weltweiten Markenrecht eine Marke auf Namen anzumelden, die "Allgemeingut" sind, wie etwa "Banane", "Baum", oder "Tür".
Die Bezeichnung "Alphabet" zähle ich eindeutig dazu...Aber wie gesagt bin ich kein Jurist...
"Alphabet" kommt aus dem Arabischen, und bedeutet uebersetzt "ABC". Daher handelt es sich auch einfach nur um die ersten drei Buchstaben des Alphabets und die Kritik kann durchaus berectigt sein.