Hapi X schrieb am 03.10.2015 14:09:
Ein Bäcker darf keine Marke "Vollkornbrot" oder gar "Brot" eintragen. Wenn es aber nicht um Brot (oder ähnliche Sachen wie Lebensmittel) geht, kann man das schon eintragen. Microsoft Brot oder VW Vollkornbrot sind dann problemlos möglich.
Alphabet ist also problemlos eintragungsfähig als Marke.
"Alphabet" vielleicht nicht, aber "Alphabet Holding" bestimmt. Aber ich kann mir sowieso nicht vorstellen, daß Google beabsichtigt, diesen Namen als Marke einzusetzen.