Wenn man etwas kaufen soll/muss um dabei/danach einen wie auch immer
gearteten geldwerten Vorteil zu erlangen ist das ein Rabatt. Aber was
solls, es gibt ja wohl schon Urteile die diese Art von
Begriffsverwirrung zulässt...
Eine andere Frage ist allerdings was das in einer redaktionellen
Überschrift zu suchen hat.
gearteten geldwerten Vorteil zu erlangen ist das ein Rabatt. Aber was
solls, es gibt ja wohl schon Urteile die diese Art von
Begriffsverwirrung zulässt...
Eine andere Frage ist allerdings was das in einer redaktionellen
Überschrift zu suchen hat.