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  • Aristophanes

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2003

Re: Ist das denn so schwer?

> Mitgliedsstaaten "irgendwie" in nationales Recht umsetzen müssen.
Das wäre eine EU-Richtlinie. Was die Kommission allerdings plant ist
ein Verordnung, die dann sofort, ohne Möglichkeit eigene, höhere
Standards zu setzen, nationales Recht wäre. Leider wird auf diesen
Sachverhalt auch in diesem Artikel nicht eingegangen. Mal sehen ob
und wann da die deutsche Öffentlichkeit mal aufwacht...

> * Der Bürger hat jederzeit das Recht, Einsicht...
Das Recht auf Einsicht, Korrektur, Sperrung oder Löschung ist bereits
im BDSG verankert. Es gilt umfänglich für den privatwirtschaftlichen
Bereich und wird, ganz ähnlich wie von dir vorgeschlagen, für den
behördlichen Bereich lediglich eingeschränkt. BDSG §6 (§19, 20, 34,
35).

> * Der Bürger hat jederzeit das Recht auf Korrektur nachweislich
> falscher Daten *
Gibt es im BDSG - siehe oben.

> Dabei muss der "Inhaber" der Daten deren Richtigkeit beweisen, wenn
> dies vom Bürger bezweifelt wird, im Zweifelsfall entscheidet ein
> Gericht. Die Kosten trägt der Unterlegene.
Wäre aus Sicht des Bürgers eine deutliche Verschlechterung gegenüber
der jetzigen Rechtslage.

> * Datensätze mit persönlichen Daten müssen nach spätestens 15 Jahren
> aktualisiert oder gelöscht werden *
Die Löschfristen sind i.a.R. deutlich kürzer - was halt viele Bürger
nicht wissen, weil es sie einen Dreck interessiert. Gerade im
privatwirtschaftlichen Bereich ist für jede Speicherung persönlicher
Daten eine informierte Zustimmung des Trägers des Datums notwendig
(Ausnahme z.B. Rechnungsabwicklung). Sobald der Grund für die
Speicherung entfällt, müssen die Daten gelöscht werden.  

> OK, diese eine Forderung benötigt sicher einige Ausnahmen
Das ist Presserecht und Recht auf freie Meinungsäußerung, etc.
Wenn du da eingreifen möchtest, wird Datenschutz zum perfekten
Zensurinstrument.

> * Diese Rechte gelten für die Datensätze auch dann, wenn diese aus
> dem Einflussbereich des Gesetzes hinaus in andere Datenbanken
> transferiert werden *
Ist bereits genau so eindeutig im BDSG geregelt. Unter anderem BDSG
§11. 

> Tja, da werden die USA auf einmal transparent und wirklich "the land
> of the free".

> Als dürfen auch weiterhin keine unnötigen Daten erhoben werden.
BDSG §3a

> Sollte dies doch erfolgen, sind die Datenschützer diesmal nicht
> machtlos, sondern rufen wieder das Gericht an. Daran können sie
> nichts verdienen, aber die Datenkrake kann viel Geld verlieren.

Du schätzt die Situation völlig falsch ein: Die Rechtslage in
Deutschland ist alles in allem nicht schlecht und gegenüber allen mir
bekannten Staaten sehr bürgerfreundlich. Das Problem ist, dass die
Datenschützer nicht die Mittel haben, um eine Klage, und schon gar
nicht eine Klage gegen einen Multi, auch durchzustehen.  

> einmal finden muss, aber ich wette, dass einschlägige Listen und
> Meta-Abfragedienste schnell zur Verfügung stehen.
Hach, ein schöner Gedanke...
Allerdings wären das doch dann auch riesige, neue Datenpools randvoll
mit persönlichen Daten, die geradezu nach Missbrauch schreien.

> auszuhebeln: Auch weiterhin zu wenig Gerichtspersonal einzustellen,
> so dass einfachste Verfahren Jahre dauern und dadurch zwecklos sind.
In diesem Punkt gebe ich dir uneingeschränkt Recht.

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