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mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2000

Die BGH-Rechtsprechung.

Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung Fax- und Telefonwerbung
untersagt. (Zur e-mail-Werbung sind mir spontan nur
OLG/LG/AG-Entscheidungen bekannt.) Der BGH betont, dass man aufgrund
des allgemeinen Persönlichkeitsrecht einen Anspruch darauf hat sich
mit derartiger Werbung nicht befassen zu müssen. Warum soll ein
Telefon- oder Fax-Werbung unzulässig sein, die ParteiWERBUNG der
GRÜNEN aber plötzlich zulässig. Die GRÜNEN können ja auf ihren
Domains werben solange wie sie wollen. Ich möchte jedoch keine
Belästigung durch e-mail, egal ob diese von den GRÜNEN, einem
Immobilienhändler oder einem Pornoanbieter kommt. 

Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr.v.Gravenreuth

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