Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung Fax- und Telefonwerbung
untersagt. (Zur e-mail-Werbung sind mir spontan nur
OLG/LG/AG-Entscheidungen bekannt.) Der BGH betont, dass man aufgrund
des allgemeinen Persönlichkeitsrecht einen Anspruch darauf hat sich
mit derartiger Werbung nicht befassen zu müssen. Warum soll ein
Telefon- oder Fax-Werbung unzulässig sein, die ParteiWERBUNG der
GRÜNEN aber plötzlich zulässig. Die GRÜNEN können ja auf ihren
Domains werben solange wie sie wollen. Ich möchte jedoch keine
Belästigung durch e-mail, egal ob diese von den GRÜNEN, einem
Immobilienhändler oder einem Pornoanbieter kommt.Â
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
untersagt. (Zur e-mail-Werbung sind mir spontan nur
OLG/LG/AG-Entscheidungen bekannt.) Der BGH betont, dass man aufgrund
des allgemeinen Persönlichkeitsrecht einen Anspruch darauf hat sich
mit derartiger Werbung nicht befassen zu müssen. Warum soll ein
Telefon- oder Fax-Werbung unzulässig sein, die ParteiWERBUNG der
GRÜNEN aber plötzlich zulässig. Die GRÜNEN können ja auf ihren
Domains werben solange wie sie wollen. Ich möchte jedoch keine
Belästigung durch e-mail, egal ob diese von den GRÜNEN, einem
Immobilienhändler oder einem Pornoanbieter kommt.Â
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth