> Rettungsstellen dürfen diese Daten nicht ohne ausdrückliche Genehmigung
> der Betroffenen an Dritte weitergeben,
> zudem müssen sie vom Fahrer einfach und dauerhaft gelöscht werden können.
Ein Placebo für den naiven Otto-Dummbürger
Viel interessanter ist doch ob das System ständig oder in gewisssen
Zeitabständen (zum Selbsttest) im Netz eingebucht ist.
Diese Daten werden dann von der sehnsüchtig gewünschten VDS erfasst
oder können schon jetzt zur Lokalisation auf Anfrage von
Kriminellbeamten genutzt werden.
Ich sehe den Ziercke und Nachfolger schon wixen...
> der Betroffenen an Dritte weitergeben,
> zudem müssen sie vom Fahrer einfach und dauerhaft gelöscht werden können.
Ein Placebo für den naiven Otto-Dummbürger
Viel interessanter ist doch ob das System ständig oder in gewisssen
Zeitabständen (zum Selbsttest) im Netz eingebucht ist.
Diese Daten werden dann von der sehnsüchtig gewünschten VDS erfasst
oder können schon jetzt zur Lokalisation auf Anfrage von
Kriminellbeamten genutzt werden.
Ich sehe den Ziercke und Nachfolger schon wixen...