"Außerdem heißt es, dass der Bund ein Verbindungsnetz errichten darf,
um die Bundes- und Ländernetze miteinander zu verbinden."
Hiermit wird die Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung und
Zusammenlegung von Terror-, KiFi-, Raubkopierer- und
Falschparker-Datenbanken ermöglicht. Ein weiterers Teilstück im
großen SSchäuble-Plan.
um die Bundes- und Ländernetze miteinander zu verbinden."
Hiermit wird die Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung und
Zusammenlegung von Terror-, KiFi-, Raubkopierer- und
Falschparker-Datenbanken ermöglicht. Ein weiterers Teilstück im
großen SSchäuble-Plan.