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  • pk

mehr als 1000 Beiträge seit 10.10.2000

Und den Grund, warum die Aufgabentrennung im Grundgesetz verankert ist...

... kann man bei der Umsetzung der ArGen für die
Hartz-IV-Verskla^H^H^H^Hwaltung sehen. Wenn es Probleme gibt, hat ein
Betroffener keinen verantwortlichen Ansprechpartner mehr, die
beteiligten Kommunen/Länder/Bund schieben sich gegenseitig den
schwarzen Peter zu. Unter anderem deshalb ist dieses Konstrukt ja
verfassungswidrig und muss jetzt geändert werden. Hmmm... Moment...
ob wohl rein "zufällig" mit der GG-Änderung für die IT-Zusammenarbeit
auch das ARGE-Chaos GG-konform wird? Sollte vielleicht mal jemand
recherchieren...

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