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  • themis1

854 Beiträge seit 08.06.2007

Man kann sich gegen Polizeimassnahmen schützen ...

Das ist ja nun eine ganz neue Erkenntnis, dass man sich gegen
Ermittlungsmethoden schützen kann.

Da soll wohl die Polizei keine Fingerabdrücke mehr speichern dürfen,
weil Täter auch Handschuhe tragen können.

Ob eine Ermittlungsmethode angewendet werden kann, ist doch wohl nur
im Einzelfall zu entscheiden. Und dabei spielt nicht nur die
Machbarkeit, sonder auch die Verhältnismässigkeit, Geeignetheit etc.
eine Rolle.

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