Muß ich jetzt immer gleich den CD-Player mit verkaufen?
Lästig!
Wie auch immer, wenn die Richter im Recht sind, gehört
das Gesetz geändert.
Wenn ich mir für 10 000 Euro eine Software kaufe, die
sich später als ungeeignet herausstellt, will ich die
weiterverkaufen dürfen.
Was bei Musik und DVDs geht, muß auch bei Software
gehn. Punkt.
So sehr man sich bei Oracle auch freut, tatsächlich
ist das ein weiterer Sargnagel für kommerzielle Software.
(will heissen: man steckt lieber 5 000 Euro in die Entwicklung
von PostgreSQL, da hat man am Ende mehr davon!)
Ciao!