in eigene Beschäftigungsgesellschaften und reine
Besitzgesellschaften...
Wenn Anteilseigner eines Unternehmens NUR natürliche Personen sein
dürften, dann gäbe es das Problem nicht in der Form...
Besitzgesellschaften...
Wenn Anteilseigner eines Unternehmens NUR natürliche Personen sein
dürften, dann gäbe es das Problem nicht in der Form...