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  • dragonear

47 Beiträge seit 03.12.2001

Re: Wieso unvollstaendig ?

ezztro123 schrieb am 11. November 2004 15:13

> Beim Abgeben der Unterlagen ueberprüft ein Sachbearbeiter, ob alles
> dabei ist. Ist es nicht vollstaendig, kann der Antragsteller den
> Antrag garnicht ers abgeben...
>


Was haltet Ihr denn von den Fällen, die absichtlich unvollständig
eingegeben
werden? Laut Weisung und Empfehlung der BA? Dazu gehören:

-Alle Personen, die am 1. eines Monats geboren wurden

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/53005&words=A2ll


- Fälle, die so Kompliziert sind, dass das Verfahren sie nicht
abbilden kann

- Fälle die vom Verfahren nicht abgebildet werden könne

Außerdem sehe ich große Probleme beim Löschen der Fälle, aufgrund der
gerichtlichen Nachweisbarkeit. Warum wurde das Geld nicht ausgezahlt?
Oh, Herr Richter, das ist leider nicht mehr nachvollziehbar, alle
nicht freigegebenen Fälle werden automatisch gelöscht.

Na, herzlichen Glückwunsch

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