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  • Big

mehr als 1000 Beiträge seit 24.08.2000

Arbeitslosigkeitsabbrecher

Hi,

hab hier gerade einen BA-Mitarbeiter zu Besuch und der erklärt es
folgendermaßen:

- ist man einen vollständigen Monat arbeitslos ist die
Berechnungsgrundlage nach Tagen belanglos; wird eh monatsweise
zugewiesen.

- ist man aber Arbeitslosigkeitsabbrecher :) bekommt man für den Teil
des Monats ohne Arbeit das Arbeitslosengeld nach der Formel
ALG2/30*Arbeitslosentage. Berücksichtigte man hier jeden Monat nach
den tatsächlichen Tagen, müsste für jeden Monat separat berechnet
werden. Da sich die 30Tage/Monat-Regelung in diesem Fall sowohl
positiv als auch negativ auswirkt, kann von einer Einsparung keine
Rede sein.

Meine Meinung ist, dass hier ein Schreiber eines Provinzblättchens
was von "Jahr wird mit 360 Tagen berechnet" gehört hat und gleich
sein ganz persönliches Watergate vermutet hat. Dabei wäre es so
einfach gewesen, sich zu informieren (aber das kann der Urheber
dieser Zeitungsmeldung evtl demnächst vor Ort erledigen ;).

Grüße


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