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  • Bobbin

225 Beiträge seit 07.01.2000

FUD

Ich habe keinerlei gesetzliche Regelung gefunden, die die Benutzung
von Dashbord-Kameras limitiert. Auch die hier erwähnte unerlaubte
Aufnahme von privatem Material dürfte nicht greifen, da nur der
öffentliche Straßenverkehr aufgenommen wird - und die daran
angrenzenden ungesicherten Privaträume.

Ich habe vor Gericht nachgefragt und die Richter haben mir keine
definitive Aussage wie die im Artikel machen können - nur der Hinweis
auf NSA-Affäre und die empfohlene Beschränkung auf minimale
Datenerfassung kam da - aber keinesfalls ein gesetzwidriges Vorgehen.

Daher sind die Aussagen des Herrn für mich nur FUD...

Eine andere Sache ist die Veröffentlichung - wobei öffentlich
verfügabres Material automatisch nicht der Geheimhaltung unterliegt
und die Rechte einzelner im Film gegenüber dem Gesamtwerk abzuwägen
wären - aber das ist auch keinesfalls eindeutig.

Womit droht denn der Herr - gibt es da schon ein Referenzurteil?

Gruß Bobbin

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